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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der PEGGY LEE POSTPRODUCTION


1. Geltungsbereich
Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Vereinbarungen getroffen sind, gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der PEGGY LEE POSTPRODUCTION (in der Folge auch „wir“ genannt).

2. Angebot, Abschluß
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird. Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Alle Vereinbarungen nach Vertragsabschluß, auch Änderungen, Aufhebungen, Ergänzungen, bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer schriftlichen Bestätigung. Die Aufhebung der Schriftform kann nur schriftlich erfolgen. Aufträge sind jedoch dann ohne unserer schriftlichen Bestätigung angenommen, wenn die vom Auftraggeber in Auftrag gegebene Leistung von uns erbracht worden ist.
Auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen behalten wir uns vor, Aufträge wegen des Inhalts oder der technischen Form zurückzuweisen. Lehnen wir die Auftragsannahme nicht binnen einer Woche nach Beginn der Arbeit ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

3. Preise
Soweit nicht individuell und schriftlich mit dem Auftraggeber vereinbart, werden unsere Leistungen nach unserer jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen, zuzüglich Mehrwertsteuer mit den geltenden Sätzen, in Rechnung gestellt. Die Berechnung der Leistung erfolgt auf Grund der Arbeitsbelege. Unsere Preise verstehen sich netto ab unserer Auslieferungsstelle, ausschließlich jeweils gültiger Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Zoll, allfälliger Versicherung.

4. Leistungsdauer
Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers unterbrechen Leistungsfristen und setzen ihren Lauf von Beginn an neu in Gang. Für nicht in Anspruch genommene fest gebuchte Termine, die nicht anderweitig belegt werden konnten, wird dem Auftraggeber die Auftragssumme berechnet, sofern er nicht spätestens 36 Stunden vor Terminbeginn storniert hatte.
Leistungen, die mit einem Tag bezeichnet werden, umfassen die Dauer von 8 Stunden. Über diesen Zeitraum hinausgehende Leistungen werden gesondert verrechnet.

5. Zahlungen
Alle Zahlungen haben spätestens bei Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wir sind berechtigt, Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen zu begehren. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir 1% Verzugszinsen plus Mahn- und Inkassospesen. Unsere Gesamtforderungen können wir vorzeitig fällig stellen bei: Vertragsverletzung, Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers; insbesondere bei: Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer Verpflichtungen, Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln, Zahlungsunfähigkeit, Einleitung
von Moratoriumsverhandlungen, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sowie Verlust der Geschäfts- oder Verfügungsfaähigkeit.

6. Termine, Fristen, Teillieferungen
Die Fristen und Termine für die Lieferungen und Leistungen beginnen mit Vertragsabschluß; sie gelten jedoch nur annähernd. Feste Liefertermine und -fristen sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber obliegenden Verpflichtungen voraus. Erfüllt der Auftraggeber diese Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, so gilt eine angemessene Verlängerung der Fristen oder Termine als vereinbart.
Hat PEGGY LEE POSTPRODUCTION verbindlich vereinbarte Fristen oder Termine für ihre Lieferungen und Leistungen schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern er uns zuvor schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos verstrichen ist. Weitere Ansprüche hat der Auftraggeber nicht.
Zu Teillieferungen und -leistungen sind wir jederzeit berechtigt.

7. Verantwortung, Verwertungsrechte
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des von ihm zur Bearbeitung überlassenen Materials, und zwar auch nach der Bearbeitung durch PEGGY LEE POSTPRODUCTION . Der Auftraggeber gibt durch die Auftragserteilung die Erklärung ab, daß er über sämtliche Rechte betreffend die Auftragserteilung und Verwertung der Leistung verfügt. Wir sind von einer überprüfung dieser Rechte in jedem Fall entbunden, der Auftraggeber haftet für den Bestand dieser Rechte auf seiner Seite.

Umfaßt sind hiervon sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke erforderlichen Rechte, insbesondere die entsprechenden Gewerbeberechtigungen. Weiters umfaßt sind die Urheber- und Nutzungsrechte, soweit sie den Auftrag betreffen. Der Auftraggeber haftet auch für alle Ansprüche, die Dritte aufgrund der Ausführung des Auftrages an uns stellen und verpflichtet sich, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommen Rechte. Wir sind berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften den Verwertungsgesellschaften von diesen geforderte Meldungen zu machen. Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften ausdrücklich frei.

8. Beschädigung des Bandmaterials
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das an uns übergebene Band- und Filmmaterial gegen Beschädigung und Verlust ausreichend zu versichern. Wird das übergebene Film- oder Bandmaterial durch Stromausfall, technischen Schaden oder sonstige Umstände beschädigt, die nicht auf grobe Fahrlässigkeit von uns beruhen, oder kommt derartiges Material aufgrund solcher Umstände ganz oder teilweise abhanden, so sind wir nur zum Ersatz von Rohmaterial in entsprechender Menge verpflichtet.

9. Haftung, Wahrung
Wir übernehmen keinerlei Haftung für überlassene Gegenstände irgendwelcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei uns. Wir sind berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung der uns zur Bearbeitung übergebenen Materialien beschränkt sich unsere Ersatzpflicht auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials. Eine Versicherungspflicht unsererseits besteht nicht.

10. Aufbewahrungsdauer von Bandmaterial und Computerdaten
Das im Zuge einer Leistungserstellung im Bereich Video bei uns entstandene Transfer- und/oder Arbeitsmaterial wird nach Projektende bis zur Dauer eines Monats bei uns im Haus aufbewahrt. Wir behalten uns vor, Transfer- und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder nach Ablauf dieser Frist zu löschen oder dem Auftraggeber auf dessen Kosten zu übermitteln. Der Auftraggeber trägt die Kosten und Gefahren der Zustellung.
Die digitalisierten Final Cut Pro MediaFiles werden nach Beendigung des Projekts noch bis zu zwei Wochen auf unseren Festplatten aufgehoben. Danach werden die Daten entweder gelöscht oder es wird eine sogenannte MediaFiles-Lagergebühr pro Tag fällig.

11. Verwendung der Werkleistung
Wir sind berechtigt, sämtliche bei uns bearbeiteten und/oder hergestellten Bild- und Tonmaterialien zu Demonstrationszwecken und zur Eigenwerbung zu kopieren und - insbesondere im Rahmen einer Musterrolle und Internet Präsentation - zu verwenden.

12. Versendung, Verpackung
PEGGY LEE POSTPRODUCTION  besorgt den Versand der Ware nach bestem Ermessen. Dies gilt insbesondere für die Versandart.
Alle Versendungen und Rücksendungen von und zu PEGGY LEE POSTPRODUCTION, sowie von und zu einem Subunternehmer erfolgen auf Gefahr des Auftraggeber, auch dann, wenn der Transport bzw. Versand mit firmeneigenen Fahrzeugen durchgeführt wird.
Eine Transportversicherung schließen wir nur auf schriftliche Anforderungen und Kosten des Auftraggebers ab. Die Kosten für die Verpackung und Versendungen trägt der Auftraggeber. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen und wird nicht zurückgenommen.

Die Gefahr geht auch dann auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung PEGGY LEE POSTPRODUCTION  verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von uns unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

13. Eigentumsvorbehalt, Zurückhaltungsrecht
Für sämtliche unsere Leistungen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Material beistellt oder nicht, gilt nachstehender Eigentumsvorbehalt. Die von uns gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus Geschäftsverbindung erwachsenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, unser Eigentum. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während aufrechten Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne unsere schriftliche Einwilligung unzulässig und unwirksam. Im Fall des Zahlungsverzuges steht uns ein Rücknahmerecht bei Aufrechterhaltung des Vertrages zu. Wir haben weiters das Recht der Zurückbehaltung an Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat, oder die bei uns lagern bzw. für ihn hergestellt wurden, solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber bezahlt sind.

14. Mängelrügen, Gewährleistung
Mängelrügen und sonstige Beanstandungen aufgrund offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Ausschlußfrist von einer Woche, nach Erhalt der Ware unter gleichzeitiger Übersendung der beanstandeten Gegenstände zu erheben. Subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale (z.B. Farbgebung) und geringfügige Abweichungen vom Original können nicht Gegenstand der Beanstandung sein. Auf unser Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, die beanstandeten Gegenstände, einem von uns beauftragten Dritten zur Prüfung zu stellen.
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggeber beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Hierfür ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Lediglich bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns hat der Auftraggeber das Recht auf Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche geltend zu machen, falls er Vorschriften oder Empfehlungen von uns nicht beachtet hat. Gleiches gilt, wenn die Mängel von Lieferungen von uns oder Leistungen auf die Beschaffenheit des vom Auftraggeber zugänglich gemachten Bandmaterials oder auf die uns vom Auftraggeber erteilten Weisungen, Empfehlungen oder sonstwie übermittelten Aufgaben zurückzuführen sind.

Ist die Bearbeitung von Video- und /oder Tonmaterial durch uns ohne Beisein des Regisseurs oder eines anderen verantwortlichen Produktionsmitgliedes des Auftraggebers durchzuführen, so übernehmen wir nur die Verpflichtung, die Arbeiten technisch einwandfrei durchzuführen und haften nicht für inhaltliche Gegebenheiten.

15. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Berlin.
Für alle Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16. Schlußabstimmung
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen zwischen uns und dem Auftraggeber unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen dadurch nicht berührt.

 

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